Überleitungspflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder Reha besteht für alle Krankenversicherten laut §37 SGB V ein Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Das bedeutet, dass die Krankenkasse diese Leistungen finanziert, als Höchstdauer sind vier Wochen je Kalenderjahr festgelegt. Fragen Sie uns, wir beraten Sie dazu.